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Schulordnung der Gemeindeschule Hergenrath


1. Vorwort 

Die nachstehende Schulordnung wurde am 15. Juni 1999 auf der Lehrerkonferenz einstimmig beschlossen und wird durch Beschluss des Gemeinderates, vom 1. Juli 1999 ab dem 1. September 1999 in Kraft gesetzt.

2. Einleitung

Wenn täglich 260 Menschen (ganz kleine, größere und Erwachsene) in unserer Schule zusammenkommen, dann kann nicht jeder tun und lassen, was ihm so gerade in den Sinn kommt.

Zu einem harmonischen Zusammenleben gehören für jeden Rechte und Pflichten.

Damit jeder genau weiß, wie er sich zu verhalten hat, wurde diese Schulordnung festgelegt.

3. Das Ziel der Schulordnung

Die Schulordnung hat zum Ziel, dass wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen und in Ruhe lernen, lehren und zusammenleben können.  Das gelingt nur, wenn jeder Achtung vor jedem und vor eigenem und fremdem Eigentum hat.

4. Die Zulassungsbedingungen

Kindergarten:

      • Zum Kindergarten zugelassen ist das Kind, das mindestens drei Jahre ist oder dieses Alter bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres erreicht.
      • Trägt das Kind Windeln und bleibt über Mittag, so sollten die Windeln während der Mittagspause (13.05 Uhr) von den Eltern gewechselt werden.

Primarschule:

      • Zur Primarschule zugelassen ist der Schüler, der am 31. Dezember des laufenden Schuljahres mindestens sechs Jahre alt ist.
      • Über die Aufnahme und Einordnung in eine Klassenstufe entscheidet der Pädagogische Rat.

Für Kinder, deren Wohnsitz sich im Ausland befindet, gelten spezielle durch den Gesetzgeber festgelegte Zulassungsbedingungen.

5. Die Struktur unserer Schule

Kindergarten:

      • Familiengruppen: 3  bis 5-jährige Kinder
      • dritter Kindergarten: 5 bis 6-jährige Kinder, die wöchentlich gemeinsame Aktivitäten mit dem 1. und 2. Schuljahr durchführen.

Primarstufe:

      • Unterstufe: erstes und zweites Schuljahr im Verband 5-8
      • Mittelstufe: drittes und viertes Schuljahr  im Verband 8-12
      • Oberstufe: fünftes und sechstes Schuljahr (Abschlussklasse) im Verband 8-12

6. Die Klassenstandards

Trinken in der Klasse:

      • Es wird nur Wasser getrunken.

Betreten der Klasse:

      • Bei Klassenwechsel warten die Schüler vor der „neuen“ Klasse.

Frühstück:

      • Der Schüler bringt ein „gesundes“ Frühstück mit zur Schule. Es wird nichts an Mitschüler verteilt (außer bei Geburtstagsfeiern).

Vergessenes Material bei Klassenwechsel:

      • Der abgebende Lehrer macht die Schüler am Ende seines Unterrichts auf den nachfolgenden Fachunterricht aufmerksam.
      • Die Kinder bereiten Hefte und Material vor.

Ansprechen der Lehrer:

      • Im Kindergarten sprechen die Kinder die Kindergärtnerin mit „Fräulein + Vorname“ an.
      • In der Primarschule sprechen die Schüler die Lehrer wie folgt an:

                 Herr + Familienname oder Herr Lehrer

                 Frau + Familienname oder Fräulein

      • Die Eltern siezen die Lehrer.

Toilette:

      • Das Benutzen der Toilette während der Unterrichtszeit ist nur dann erlaubt, wenn der Lehrer es dem Schüler gestattet.
      • Unmittelbar vor und nach den Pausen ist das Benutzen der Toilette zu vermeiden.
      • Die Toilette ist kein Freizeitraum oder Treffpunkt für Verabredungen.

Sonstiges:

      • Während den Unterrichtsstunden ist Kaugummikauen untersagt.
      • Das Schulmaterial und die Kleidung sind mit Sorgfalt und Respekt zu behandeln.
      • Fremdes Schulmaterial ist nur bei Einverständnis des Besitzers zu benutzen.
      • Bei mutwilligen Beschädigungen von fremdem Eigentum ist der Erziehungsberechtigte zu vollem Schadensersatz verpflichtet.
      • Eltern und Schüler tragen Verantwortung, dass das Schulmaterial stets vollständig vorhanden ist.

 7. Die Organisation der Schule, die Lernorganisation

      • Jede Klasse wird von einem oder mehreren Klassenleitern betreut.
      • Zeitplan: siehe Schulordnung Punkt 9.
      • Arbeitsrhythmus: siehe Stundenplan der Klasse
      • Schulferien und freie Tage: siehe Ferienkalender

 8. Die Bewertung der Schülerleistungen

In regelmäßigen Abständen wird der Leistungsstand der Schüler überprüft.

Die Resultate dieser mündlichen und schriftlichen Überprüfung, sowie die tägliche Arbeit in der Klasse spiegeln sich im Zeugnis wieder.

Das Zeugnis:

      • Dreimal (bzw. viermal im 6. Schuljahr) jährlich erhalten die Kinder ein Zeugnis. Dieses beinhaltet ein Gutachten, Noten und persönliche Anmerkungen in Bezug auf Verhalten, überfachliche Kompetenzen, Fortschritte, Schwächen, Stärken und Leistungen.
      • Das Zeugnis muss durch mindestens ein Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Das Grundschulabschlusszeugnis:

      • Der Grundschulbesuch wird in der Regel mit dem Abschlusszeugnis der Grundschule abgeschlossen.
      • Das Abschlusszeugnis bestätigt offiziell, dass der Schüler die Kompetenzen in den Fächern erreicht hat, die einer normativen Bewertung unterliegen.
      • In Muttersprache, Mathematik, Französisch und im Gesamtergebnis sind 60 % der Punkte erforderlich. In allen anderen Fällen entscheidet der Klassenrat.
      • Das Vergabedatum wird jährlich vom Ministerium festgelegt.
      • Falls der Erziehungsberechtigte die Entscheidung des Klassenrates über die Nichtvergabe des Grundschulabschlusszeugnisses beanstanden möchte, besteht die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.

Verfahrensweise für einen Einspruch bei Nichtvergabe des Grundschulabschlusszeugnisses:

Die Eltern haben die Möglichkeit, gegen die Nichtvergabe des G.A.Z. bei einer hierfür geschaffenen Einspruchskammer Beschwerde einzulegen (Dekret vom 31. August 1998).

          • Interner Einspruch:

Die Erziehungsberechtigten, die eine Entscheidung über die Versetzung oder die Vergabe eines Studiennachweises beanstanden möchten, legen spätestens am ersten Arbeitstag nach Bekanntgabe der Klassenratsentscheidung Beschwerde beim Schulleiter ein.

Nach Überprüfung der Beschwerde bestätigt der Schulleiter noch am selben Tag die Entscheidung des Klassenrates oder legt aus formalen oder inhaltlichen Gründen diesen Fall dem Klassenrat erneut zur Entscheidung vor. Der Klassenrat entscheidet nach Möglichkeit am selben Tag oder aber spätestens am darauffolgenden Tag.

Sind die Erziehungsberechtigten nicht mit der Bestätigung durch den Schulleiter oder mit der erneuten Entscheidung des Klassenrates einverstanden, haben sie das Recht, die Einspruchskammer mit der Angelegenheit zu betrauen. Sie können die Einspruchskammer aber nur dann anrufen, wenn die interne Beschwerdemöglichkeit zuvor ausgeschöpft worden ist.

Bei einem Schulverweis besteht keine interne Einspruchsmöglichkeit. Eine eventuelle Beschwerde ist direkt an die Einspruchskammer zu richten.

          • Externer Einspruch:

Der Einspruch bei der Einspruchskammer erfolgt per Einschreiben innerhalb von fünf Kalendertagen (Datum des Poststempels) nach Bekanntgabe der Entscheidung, d.h., der Bestätigung der ursprünglichen Klassenratsentscheidung durch den Schulleiter oder der erneuten Klassenratsentscheidung. Der Einspruch muss begründet sein. Er wird gerichtet an:

               Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

               Einspruchskammer – Schüler

               Gospertstr. 1                 4700 EUPEN

Die Erziehungsberechtigten stellen dem Schulleiter eine Kopie des Einspruchs zu. Der Schulleiter ist berechtigt, der Einspruchskammer ein begründetes Gutachten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zum besseren Verständnis der Angelegenheit beitragen können.

Die Einspruchskammer kann sämtliche zweckdienlichen Unterlagen von der Schule anfordern. Sie kann Personen anhören und sich von Experten beraten lassen. Der Klassenrat ist berechtigt, angehört zu werden.

Die Erziehungsberechtigten können der Einspruchskammer zweckdienliche Unterlagen zur Verfügung stellen. Diese Unterlagen dürfen jedoch keine Schriftstücke über Entscheidungen bezüglich anderer Schüler beinhalten. 

Der Klassenrat

In der Schule ist der Klassenrat das Gremium, das:

      • die Schüler in ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung beobachtet.
      • kollegial entscheidet, in wieweit die Kompetenzen erreicht wurden.
      • einen Stufenabschluss (Versetzung) bescheinigt bzw. ein Abschlusszeugnis vergibt.
      • Der Klassenrat setzt sich nach den Richtlinien im Grundlagendekret von 1998, Artikel 86 zusammen.

9. Organisation der Schulzeit

Montag bis Freitag

      • vormittags: 8.20 Uhr – 12.00 Uhr
      • nachmittags: 13.20 Uhr – 15.00 Uhr
      • Mittwochnachmittag ist schulfrei

Eine Aufsicht ist 15 Minuten vor Schulanfang und 15 Minuten nach Schulende gewährleistet.

 9.1 Einlass

   a) Familiengruppen: Die Kinder werden von 8.05 Uhr bis 8.30 Uhr in den Klassen empfangen.

   b) 5/8: 8.20 Uhr (Klingelzeichen): Die Schüler begeben sich in ihren Klassenraum.

   c) 8/12: 8.20 Uhr (Klingelzeichen): Die Schüler begeben sich in ihren Klassenraum.

9.2  Schulschluss

Die Schule endet um 15.00 Uhr, außer mittwochs um 12.00 Uhr.  Das Ende des Unterrichts wird vom Lehrer festgelegt. Alle Kinder verlassen in Ruhe das Klassenzimmer.  Jeweils 15 Minuten nach Schulschluss werden die Türen abgeschlossen.

Die Kinder müssen pünktlich abgeholt werden.  Eine Aufsicht ist laut Dekret der DG bis zu 15 Minuten nach Schulschluss gewährleistet (Versicherungsschutz).

9.3  Verspätungen

Bei verspätetem Eintreffen soll der Schüler die Klasse leise betreten, sich beim Lehrer entschuldigen und den Grund für die Verspätung angeben.  Häufen sich die Verspätungen, erfolgt ein Eintrag ins Tagebuch.

9.4 Garderoben

Jedes Kind benutzt seine Garderobe.  Das Verhalten an den Garderoben sollte durch Ruhe, Ordnung und Respekt vor dem Eigentum der anderen geprägt sein.  Es sollten weder Geldbeträge noch Wertsachen in der Garderobe aufbewahrt werden.  Die Schule übernimmt keine Haftung.

9.5 Fahrräder / Roller

Fahrräder und Roller sind auf dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen.  Diese Parkflächen dürfen nur von den Kindern betreten werden, die ihre Fahrräder, bzw. Roller abstellen oder abholen wollen. 

Auf dem Schulhof dürfen Zweiräder nur geschoben werden.

9.6 Schulferien

An folgenden Tagen findet kein Unterricht statt:

      • an allen Samstagen und Sonntagen
      • am 1. November, am 11. November und am 15. November
      • am 24., 25. und 26. Dezember
      • am 1. Januar
      • am Ostermontag
      • am 1. Mai
      • an Christi Himmelfahrt
      • am Pfingstmontag

Der Ferienkalender erscheint jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres. 

10. Pausen

      • Die verantwortliche Pausenaufsicht ist zeitig vor Ort,  trägt die volle Verantwortung und hat das Sagen.
      • Pausen sind da, um sich an der frischen Luft zu erholen und soziale Kontakte zu pflegen.
      • Andererseits sind Pausen da, um sich zu "stärken" (essen, trinken,...) und kleine und große Bedürfnisse zu verrichten.
      • Schulkinder sollten ihre Freiräume entdecken, aber auf den dafür vorgesehenen Schulhofabschnitten.
      • Fußballspiele sind nur auf dem Fußballplatz, der Torwand und an der Außenmauer der Umkleidekabine (Kindergarten) erlaubt. Morgens vor Schulbeginn und nachmittags nach Schulschluss (mittwochs um 12.00 Uhr) ist das Fußballspielen verboten.
      • Rollerskates und Skateboards sind auf der dafür vorgesehenen Bahn erlaubt.
      • Bei Regenwetter begeben sich die Kinder zu den Hallen.

Am Vormittag:

      • Kindergarten: 10.30 – 10.50 Uhr
      • Primarabteilung: 9.55 – 10.20 Uhr
      • Das Aufsichtspersonal entscheidet über den Zugang zur Spielwiese.

Die Mittagspause: 12.05 – 13.20 Uhr

      • Bis 12.05 Uhr verlässt jedes Kind, das nicht über Mittag in der Schule bleibt, das Schulgelände und kommt frühestens 13.05 Uhr wieder zurück.
      • Kindergartenkinder, die essen bleiben, werden erst ab 13.05 Uhr abgeholt. Das Aufsichtspersonal muss benachrichtigt werden.
      • Alle Kinder, die während der Mittagspause in der Schule bleiben, müssen den Anordnungen des Aufsichtspersonals folgen. 
      • Ein Fehlverhalten kann den Ausschluss von der Mittagsbetreuung zur Folge haben.

11. Zu verrichtende Dienste

      • Alle Dienste, wie Schulhof- und Klassendienste erfolgen während der Schulzeit, ohne die interne Schulgemeinschaft zu stören.
      • Den Getränkedienst in der Frühstückspause übernehmen die Klassenleiter.

12. Allgemeine Ordnung

Schulleben und Unterricht erfordern eine bestimmte Ordnung:

      • Wir befolgen die Anweisungen des Aufsichtspersonals und verlassen auf keinen Fall das Schulgelände.
      • Bei Pausenspielen nehmen wir Rücksicht auf unsere Mitschüler.
      • Wir führen nur solche Spiele durch, bei denen niemand verletzt werden kann.
      • Wir bemühen uns darum, den Schulhof, den Spielplatz und die Grünanlagen in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
      • Wir vermeiden unnötigen Müll.
      • Elektronische Unterhaltungs- und Spielgeräte jeder Art dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
      • Mobiltelefone und Smartwatches befinden sich ausgeschaltet in der Schultasche des Kindes.
      • Das Mitführen jeglicher Gegenstände, die zur Gewalt verleiten (Messer, Stöcke, Spielzeugpistolen, Streichhölzer, Feuerzeuge, Knallkörper, ...) ist strengstens verboten.
      • Den Schülern ist das Mitführen jeglicher Drogen (Alkohol, Zigaretten,...) strengstens untersagt.
      • Der Klassenwechsel erfolgt zügig und in Ruhe.
      • Schultasche, Schulmaterial und Tagebuch sind regelmäßig von den Eltern mit den Kindern zu kontrollieren.

13. Schulhofregeln

      • Fahrräder werden über den Zebrastreifen und auf dem Schulhof geschoben.
      • Vor Schulbeginn wird nicht mit dem Ball gespielt.
      • Auf die Mauer entlang der Straße, sowie auf das Gashäuschen darf man sich weder setzen noch stellen.
      • Skateboards und Roller werden bei den Fahrrädern abgestellt.
      • Die Schüler betreten nicht den Parking.
      • Alle weiteren Regeln werden zu Beginn des Schuljahres mit den Kindern besprochen.

14. Höfliche Umgangsformen

In unserer Schule kommen jeden Tag viele Menschen zusammen, die alle in einer angenehmen Atmosphäre den Tag verbringen möchten:

      • die Schüler
      • die Lehrer
      • das Aufsichts- und Küchenpersonal, sowie alle Personen, die uns in unserer täglichen Arbeit unterstützen

 Jeder trägt Verantwortung!

      • An unserer Schule gehen wir höflich und respektvoll miteinander um. Grobe, gemeine Schimpfwörter, Spott und schlimme Wörter tun weh!
      • Wir gehen alle fair und rücksichtsvoll miteinander um.
      • An unserer Schule dulden wir keine Beleidigungen.
      • Wir verzichten auf Gewalt und versuchen Konflikte durch Gespräche zu lösen.
      • Positives Verhalten ist durch Anerkennung, Ermutigung, Lob und Dank zu bekräftigen.
      • "Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg' auch keinem andern zu."

15. Sauberkeit 

      • Jährlich findet eine ärztliche Pflichtuntersuchung im 2. Kindergarten, im 1. und 5. Schuljahr statt.
      • Ebenso findet jährlich eine Zahnprophylaxe (nach Verfügbarkeit) statt.
      • Alle kommen sauber und gepflegt zur Schule. Die Sportbekleidung sollte regelmäßig gewaschen werden.  Beim Schwimmen ist die Seife nicht zu vergessen!
      • Es ist selbstverständlich, dass gerade in den Toilettenräumen die Hygiene eine wichtige Rolle spielt.
      • Hat ein Schüler eine ansteckende Krankheit oder erhöhte Temperatur, darf er die Schule nicht besuchen. 

16. Abwesenheiten

    • Bei der Einschreibung ihres Kindes in der Regelschule, verpflichten sich die Eltern, die stete Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten (Schulpflicht ab dem 3. Kindergarten).  Auch in den Familiengruppen ist eine regelmäßige Anwesenheit wünschenswert.

      Ist ein Schüler durch Krankheit verhindert, am Unterricht oder an Schulveranstaltungen teilzunehmen, so setzen die Eltern die Schule davon in Kenntnis.

      Selbst bei telefonischer oder mündlicher Abmeldung ist ein Vermerk im Tagebuch (Primarschule) nachzureichen.

      Die von den Erziehungsberechtigten gerechtfertigten Abwesenheiten des Schülers dürfen pro Schuljahr 30 halbe Tage nicht überschreiten.

      Ab dem 4. Abwesenheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

      Handelt es sich um eine ansteckende Krankheit (Scharlach, Windpocken,...), so ist die Schulleitung umgehend zu benachrichtigen.

      Arztbesuche sollten nach Möglichkeit außerhalb der Schulzeit stattfinden.

      Kann ein Schüler nicht mitturnen oder mitschwimmen, besteht trotzdem Anwesenheitspflicht!

      Sollte ein Schüler mehr als zweimal nicht am Sportunterricht teilnehmen können,  muss er ein ärztliches Attest vorlegen.

      Urlaube außerhalb der regulären Schulferien sind gesetzlich nicht erlaubt, und werden von der Schulleitung der Schulinspektion mitgeteilt.

17. Schulmahlzeiten

      • Im Kindergarten trinken die Kinder nach Bedarf. Pauschalpreis pro Tag: 0,40 €
      • Die Kinder können während der Mittagspause eine warme Mahlzeit einnehmen oder ihre mitgebrachten Butterbrote essen.
      • Essmünzen werden montags verkauft.
      • Nur bei Abwesenheit des Schülers können Münzen zu einem späteren Zeitpunkt gekauft werden. Dies in der Küche bis zum Ende der Frühstückspause (Lehrer bitte informieren).

Preisliste:

      • im Kindergarten: 1,50 €

      • 1. Schuljahr bis 4. Schuljahr: 2,00 €

      • 5. und + 6. Schuljahr: 2,50 €

      • Besuchen drei Kinder einer Familie die Schule, so gilt ein Einheitspreis von 1,50 € pro Essen.

      • Suppe alleine: 0,50 €“

Der Betrag soll abgezählt und in dem dafür vorgesehenen Tütchen abgegeben werden. 

Die Kinder und Eltern haben zu Beginn des Monats Einsicht in den Menüplan (Aushang und Infozettel) und können so entscheiden, wann das Kind essen bleibt. Ausnahmen können bei ca. 200 Kindern nicht gemacht werden.

Verhaltensweise der Kinder im Esssaal:

      • ruhig verhalten
      • Gespräche in angemessener Lautstärke
      • während dem Essen am Tisch sitzen bleiben
      • mit Messer und Gabel essen
      • dem Küchenpersonal gegenüber höflich sein
      • Die Kinder sollen von allem essen, dürfen aber die Menge selbst bestimmen. So schafft es auch jeder, seinen Teller leer zu essen.
      • Butterbrotdosen und Trinkflaschen werden in die dafür vorgesehenen Kisten abgelegt.

18. Besondere Ordnungen

Beschwerden:

Bei auftauchenden Problemen sollen die Schüler oder Eltern zuerst mit dem zuständigen Lehrer reden. Als nächste Instanz ist dann die Schulleitung zuständig.

Unfälle:

verantwortlich:

1. Aufsichtspersonal oder Klassenleiter

2. Schulleiter

Reicht die Erste Hilfe nicht aus, werden folgende Maßnahmen getroffen:  Der Schularzt und die Eltern werden benachrichtigt.  Im Notfall wird der Rettungsdienst gerufen.  Alle Schüler sind bei ETHIAS versichert und jeder Unfall unterliegt der belgischen Gesetzgebung (Unfallpapiere nicht vergessen).

Versicherungsschutz:

Jedes Kind ist ab der Aufnahme in der Schule vom Schulträger gegen Unfälle versichert, die es auf dem Schulweg, beim sport- und Schwimmunterricht, im Unterricht und bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen erleidet.

Die Schulversicherung deckt folgende Zusatzschäden:

      • Für Brillenschäden gilt eine maximale Kostenbeteiligung in Höhe von 25,00 € für das Gestell. Schäden an den Brillengläsern werden vollends zurückerstattet.
      • Bei Verletzungen an den Zähnen beläuft sich die Kostenübernahme durch die Versicherung auf maximal 125,00 € pro Zahn (bei einer maximalen Vergütung von 495,00 €). Die Pflegekostenübernahme für Zahnbehandlungen erstreckt sich über drei Jahre.

Sicherheit:

      • jährlich finden zwei Räumungsübungen statt
      • Alarmplan: Richtlinien in Bezug auf Fluchtwege und Sammelplatz befinden sich in jeder Klasse, bzw. in jedem Raum.
      • Dächer dürfen nicht betreten werden. Die Nottreppe darf nur im Notfall benutzt werden.

Hausaufgaben:

Hausaufgaben ergänzen die Arbeit des Unterrichtes und müssen gewissenhaft erledigt werden.  Sie dienen zur Festigung und Sicherung sowie zur Vorbereitung des Unterrichtes.  Individuelle Aufgabenstellungen für einzelne Schüler oder Schülergruppen ermöglichen, dass Umfang und Schwierigkeitsgrad so gestellt sind, dass sie von den Kindern selbstständig und in angemessener Zeit verrichtet werden können. Diese Hausaufgaben zu überwachen liegt in der Verantwortung der Eltern.

Im 1. bis 4. Schuljahr gibt es montags, dienstags und donnerstags Hausaufgaben. Dauer: +/- 30 Minuten

Im 5. und 6. Schuljahr können täglich Hausaufgaben erteilt werden. Dauer: maximal 60 Minuten

Konsequenzen bei nicht gelösten Hausaufgaben:

1. Hausaufgaben nacharbeiten

zu Hause

wenn nicht zu Hause gemacht, dann in der Pause

2. Nicht gelöste Hausaufgaben werden in einer Tabelle hinten im Tagebuch eingetragen. Der Eintrag wird von den Eltern gegengezeichnet.

Bei drei Einträgen gibt es eine dem Alter des Kindes entsprechende Konsequenz.

Jede nicht gemachte Hausaufgabe hat Einfluss auf die formative Bewertung im Zeugnis.

Fehlendes Material (Schere, Leim, …) wird den Eltern schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht als fehlende Hausaufgabe eingetragen. Dagegen gilt das fehlende Bibliothekbuch als vergessene Hausaufgabe und es folgt ein Tagebucheintrag.

Tagebuch:

      • Das Tagebuch stellt die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule dar. 
      • Hier werden Hausaufgaben, Aufträge, Hinweise, Entschuldigungen, Bemerkungen und Mitteilungen eingetragen.
      • Das Tagebuch sollte täglich von den Eltern nachgeschaut werden.

Schulfremde:

Die Schule ist kein Aufenthaltsort für Schulfremde.  Besucher melden sich beim Schulleiter bzw. Klassenleiter oder im Lehrerzimmer.

19. Elternsprechtage

Zu Beginn eines Schuljahres finden Infoabende sowohl im Kindergarten, als auch in der Primarschule statt.  Schließlich finden im weiteren Verlauf des Schuljahres in der Primarschule Elternabende statt, wobei die Eltern persönlich mit dem Lehrer über die Leistungen und das Verhalten des eigenen Kindes sprechen können.

20. Elternschaft

      • Im Kindergarten wird das Kind während des Empfangs von einem Elternteil zur Kindergärtnerin begleitet. Der Empfang dient zum ruhigen Einstieg in den Tag.
      • Ein Stoppschild ab 8.30 Uhr fordert die Eltern auf, die Klasse nicht mehr zu betreten.
      • Kinder mit Windeln: Die Windeln müssen mittags von den Eltern gewechselt werden.
      • Kindergartenkinder mit Skianzügen: Die Eltern ziehen ihr Kind ab 14.45 Uhr an der Garderobe an.
      • Morgens dürfen Geschwisterkinder der Primarschule bis 8.20 Uhr am Empfang im Kindergarten teilnehmen.
      • Das Essgeld wird in der Primarschule nur in Tütchen angenommen. Im Kindergarten geben die Kinder, die warm essen bleiben, jeden Morgen eine Essmünze ab.
      • Ist ein Primarschüler krank, werden die Hausaufgaben und Arbeitsblätter nicht während des Unterrichts von den Eltern abgeholt. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, dass die Hausaufgaben und Arbeitsblätter nachgearbeitet werden.

21. Elternmitarbeit

      • Auf Anfrage der Lehrkräfte ist die Mitarbeit von Eltern an gewissen schulischen Aktivitäten erwünscht (Lesemütter, -väter, Bastelarbeiten, Schwimmunterricht, Schülerbeförderung, Ateliers, …)
      • Neben regelmäßigen Hinweisen und Rundschreiben erhalten die Eltern zu ihrer optimalen Information ein monatliches „Elterninfo“.
      • Die Eltern sollen die in den Rundschreiben enthaltenen Informationen lesen und beachten.

22. Integration förderbedürftiger Schüler

Vermuten Eltern und/oder Lehrer die Förderbedürftigkeit eines Kindes, so muss das Zentrum für gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Kaleido, diese Förderbedürftigkeit auf Grund seiner Untersuchungen bestätigen.

Bei ausreichend hohem Förderbedarf kann dem Schüler ein Integrationsprojekt (individuell zu definieren) angeboten werden.

23. Besondere Dienste

Kaleido:

Berät Sie bei allen Fragen und Problemen im psycho – medizinisch – sozialen Bereich.

Kontaktperson: Frau Melanie Soiron, Moresneter Str. 29, 4720 Kelmis, Tel.: 087 / 65 89 58
              Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

              Kaleido-Ostbelgien-Zentrale: Gospertstr. 44, 4700 Eupen, Tel.:087 / 55 46 44

Sprechstunden finden auf Vereinbarung statt.

Kindertherapiezentrum:

             KITZ: Vervierser Str. 14, 4700 Eupen, Tel.: 087 / 74 20 21

Frühhilfe:

Die Frühhilfe steht Eltern mit behinderten oder entwicklungsgestörten Kleinkindern mit rat und tat zur Seite.

Frühilfe: Marktplatz 2, 4700 Eupen, Tel.: 087 / 55 62 62

Unterricht für kranke Kinder zu Hause oder im Krankenhaus:

              Ansprechpartner:
                    Frau Christa Corman, Tel.: 0490 / 44 80 07, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

                    Herr Konstantin Baumgart, Tel. : 0490 / 44 80 05, E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Außerschulische Betreuung:

Die Gemeinde Kelmis bietet allen Schülern der Großgemeinde eine Betreuung vor und nach der Schule an:

- täglich ab 7.00 Uhr bis Schulbeginn

- Montag-, Dienstag-, Donnerstag- und Freitagnachmittag von Schulschluss bis 18.00 Uhr

- mittwochs von Schulschluss bis 18.00 Uhr

Für weitere Auskünfte und Anmeldungen wenden Sie sich bitte an:

       Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB), Haasstraße 5, 4700 Eupen, Tel.: 087 / 55 48 30

Betreuungsdienst für kranke Kinder:

               Frau Marie-Paule Lekeu, An den Eichen 13, 4721 Kelmis, Tel.: 0474 / 75 09 41

24. Maßnahmen

      • Wer sich nicht an die Schulregeln hält, handelt gegen Vereinbarungen, die das Zusammenleben aller Schulakteure erleichtern. Dies ist nicht gut!
      • Verstößt der Schüler gegen die Schulregeln, muss er mit entsprechenden Maßnahmen rechnen: Erzieherische Maßnahmen haben Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen!
      • Eltern und Erziehungsberechtigte sollen die wohl überlegten Entscheidungen der Lehrkräfte und des Aufsichtspersonals respektieren und das Personal in seiner verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen.
      • Vorliegende Schulordnung wurde auf der Versammlung des Pädagogischen Rates vom 30.09.2014 genehmigt.

 

Bei der Anmeldung erhalten die Eltern ein Exemplar der Schulordnung.

Durch die Anmeldung bestätigen die Eltern, die Schulordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

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